Baustein 3: Aspekte-Datenbank
Global Reporting Initiative
Die GRI-Leitlinien (GRI Guidelines) haben sich international, unabhängig von Größe, Branche oder Standort als Standard der nachhaltigen Berichterstattung etabliert. Sie sind entstanden und werden weiterentwickelt in einer Kooperation von hunderten Unternehmen, Investoren, Ratingagenturen, Wirtschaftsprüfernm Verbändenm Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Wissenschaftlern.
Der GRI unterscheidet zwei Optionen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts in Übereinstimmung mit den GRI Leitlinien:
- "Kern"-Option: enthält die wesentlichen Elemente eines Nachhaltigkeitsberichts
- "Umfassende"-Option: baut auf der "Kern-Option" auf und erfordert zusätzliche Standardangaben zur Strategie und Analyse, zur Unternehmensführung sowie zur Ethik und Integrität der Organisation. Darüber hinaus muss die Organisation ausführlicher über ihre Leistung berichten, indem sie alle Indikatoren im Zusammenhang mit den als wesentlich ermittelten Aspekten darlegt
Als weitere Möglichkeit kann auch ein Bericht erstellt werden, der Standardangaben aus den Leitlinien enthält, aber nicht alle Anforderungen einer der beiden „In Übereinstimmung“-Optionen erfüllt. Dies muss allerdings im Bericht klar vermerkt werden.
Grundsätzlich sind für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach dem GRI zwei verschiedene Arten von Angaben auszufüllen. Zum einen die allgemeinen Standardangaben - unterteilt in 7 Kategorien - und zum anderen spezifische Standardangaben, unterteilt in die drei Kategorien Wirtschaftlich, Ökologisch und Gesellschaftlich, wobei letztere wieder in 5 Unterkategorien gegliedert ist. In diesen einzelnen Kategorien sind wiederum Aspekte zu bearbeiten. Bei den spezifischen Standardangaben sind zu wesentlichen Aspekten, das sind solche, die die wichtigen wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Faktoren der Organisation widerspiegeln oder die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder maßgablich beeinflussen, darüberhinaus noch Indikatoren und Angaben zum Managamentansatz zu beschreiben.
1.1 Grundsätze zur Bestimmung der Berichtsinhalte
Einbeziehung von Stakeholdern | Die Organisation sollte ihre Stakeholder angeben und erläutern, inwiefern sie auf deren angemessene Erwartungen und Interessen eingegangen ist |
Nachhaltigkeitskontext | Der Bericht sollte die Leistung der Organisation im größeren Zusammenhang einer nachhaltigen Entwicklung darstellen. |
Wesentlichkeit | Der Bericht sollte Aspekte abdecken, die: die wesentlichen wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Organisation wiedergeben bzw.; die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder maßgeblich beeinflussen |
Vollständigkeit | Der Bericht sollte alle wesentlichen Aspekte und deren Grenzen in dem Maße abdecken, dass sie die bedeutenden wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen wiedergeben und die Stakeholder die Leistung der Organisation im Berichtszeitraum beurteilen können. |
1.2 Grundsätze zur Bestimmung der Berichtsqualität:
Ausgewogenheit | Der Bericht sollte sowohl positive als auch negative Aspekte der Leistung der Organisation beinhalten, um eine fundierte Beurteilung der Gesamtleistung zu ermöglichen. |
Vergleichbarkeit | Die Organisation sollte Informationen konsistent auswählen, zusammentragen und in Berichtsform bringen. Die Informationen im Bericht sollten so dargestellt werden, dass die Stakeholder Veränderungen in der Leistung einer Organisation im zeitlichen Verlauf analysieren und mit anderen Organisationen vergleichen können. |
Genauigkeit | Die Informationen im Bericht sollten so genau und detailliert sein, dass Stakeholder die Leistung der Organisation bewerten können. |
Aktualität | Die Berichterstattung erfolgt regelmäßig, damit die Informationen den Stakeholdern rechtzeitig zur Verfügung stehen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. |
Klarheit | Informationen sollten so zur Verfügung gestellt werden, dass sie für Stakeholder, die den Bericht nutzen, verständlich und zugänglich sind. |
Verlässlichkeit | Die für die Aufbereitung eines Berichts verwendeten Informationen und Verfahren sollten so gesammelt, aufgezeichnet, analysiert und weitergegeben werden, dass sie einer Überprüfung unterzogen werden können, die die Qualität und die Wesentlichkeit der Informationen feststellt. |
1.3 Allgemeine Anmerkungen zur Berichterstattung:
Berichterstattung über Trends | Die Informationen sollten für den laufenden Berichtszeitraum (z. B. das laufende Jahr) und mindestens zwei vorherige Berichtszeiträume bereitgestellt werden, aber auch kurz- und mittelfristige zukünftige Zielesetzungen sollten gegebenenfalls angegeben werden. |
Darstellung der Daten | In einigen Fällen sind Quoten oder normalisierte Daten nützliche und angemessene Formate für die Datendarstellung. Werden Quoten oder normalisierte Daten verwendet, sollten auch absolute Daten bereitgestellt werden. Erläuternde Anmerkungen sind empfehlenswert. |
Verdichtung und Aufschlüsselung von Daten | Organisationen müssen festlegen, wie detailliert sie Informationen in den Bericht aufnehmen möchten. Dafür muss eine Abwägung zwischen dem erforderlichen Aufwand und dem Gewinn an Aussagekraft bei aufgeschlüsselten Informationen (z. B. nach Land oder Standort) erfolgen. Die Verdichtung von Informationen kann dazu führen, dass ein erheblicher Teil ihrer Aussagekraft verloren geht und dass besonders gute oder schlechte Leistung in bestimmten Bereichen nicht klar zum Ausdruck kommt. Andererseits kann eine unnötige Aufschlüsselung von Daten die Verständlichkeit der Informationen erschweren. Organisationen sollten die Informationen anhand der Prinzipien und Orientierungshilfen in der Umsetzungsanleitung in geeignetem Maß aufschlüsseln. Die Aufschlüsselung der Daten kann je nach Indikator variieren, wird aber im Allgemeinen einen besseren Einblick ermöglichen als ein zusammengefasster Datensatz. |
Maßeinheiten | Veröffentlichte Daten sollten in allgemein anerkannten internationalen Maßeinheiten (z. B. Kilogramm, Tonnen, Liter) angegeben und anhand von Standardumrechnungsfaktoren berechnet werden. Durch internationale Übereinkommen festgelegte Messgrößen (z. B. CO2-Äquivalente) werden in den Orientierungshilfen zu den Indikatoren in der Umsetzungsanleitung näher erläutert. |
Berichtsformat und -häufgkeit | Darlegung erforderlicher Standardangaben mit Quellenverweisen Berichtsmedium Der Bericht kann in elektronischer Form, bzw. internetbasiert oder in Papierform erstellt werden. Organisationen können sich entscheiden, für den Bericht ein einziges Medium oder eine Kombination aus den zur Verfügung stehenden Medien zu verwenden. Eine Organisation kann z. B. einen detaillierten Bericht auf ihrer Internetseite veröffentlichen und eine Zusammenfassung in Papierform zur Verfügung stellen, die Informationen zur Strategie und Analyse und zur Leistung enthält. Für welche Art der Veröffentlichung sich die Organisation entscheidet, hängt in der Regel vom Berichtszeitraum, ihren Plänen hinsichtlich der Aktualisierung der Berichtsinhalte, der Anzahl der potentiellen Nutzer des Berichts und anderen praktischen Gesichtspunkten, wie z. B. der Strategie zur Verbreitung des Berichts, ab. Mindestens ein Medium (Internet oder Papier) sollte den Nutzern Zugang zu den vollständigen Informationen für den Berichtszeitraum gewähren. Berichtshäufigkeit Organisationen sollten einen gleich bleibenden Berichtszeitraum für die Veröffentlichung eines Berichts festlegen. Viele Organisationen werden einen Jahreszyklus wählen, andere entscheiden sich eine halbjährliche Berichterstattung. Eine Organisation kann die Informationen auch zwischen den Veröffentlichungen der konsolidierten Jahresabschlüsse aktualisieren. Das hat den Vorteil, dass Stakeholder noch unmittelbarer Zugriff auf Informationen haben, ist aber in Bezug auf die Vergleichbarkeit von Informationen von Nachteil. Organisationen sollten jedoch trotzdem einen vorhersehbaren Zyklus einhalten, in dem alle veröffentlichten Informationen einen bestimmten Zeitraum abdecken. Die Berichterstattung über wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Leistung kann sich mit anderen Berichten der Organisation überschneiden oder in diese integriert werden, z. B. in den Jahresabschluss. Die zeitliche Koordinierung verstärkt die Verbindung zwischen den Finanzergebnissen und der wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Leistung.
Aktualisierung der Berichtsinhalte Eine Organisation stellt bei der Vorbereitung eines neuen Berichts möglicherweise fest, dass sich seit der letzten Berichterstattung die Informationen in bestimmten Bereichen nicht verändert haben (z. B. eine Richtlinie, die nicht geändert wurde). Die Organisation kann beschließen, nur die Themen und Indikatoren zu aktualisieren, die sich geändert haben, und die Standardangaben, die sich nicht geändert haben, lediglich neu zu veröffentlichen. So kann eine Organisation zum Beispiel entscheiden, die Informationen über Richtlinien, die sich nicht geändert haben, zu wiederholen, und nur ihre Indikatoren aktualisieren. Die Flexibilität, diesen Ansatz zu wählen, hängt zu einem großen Teil davon ab, für welches Medium der Berichterstattung sich die Organisation entscheidet. Bestimmte Themen wie Strategie und Analyse, DMA und Indikatoren werden sich vermutlich in jedem Berichtszeitraum ändern, während andere Themen wie das Organisationsprofil oder die Unternehmensführung sich langsamer verändern. Unabhängig von der jeweils angewandten Strategie sollten alle für den Berichtszeitraum veröffentlichten Informationen an einem zentralen Ort zur Verfügung stehen (entweder in Papierform oder internetbasiert). |
Bitte wählen Sie einen Bereich:
- 1. Standardangaben
- 2. spezifische Standardangaben
- Angaben zum Managementansatz
- B_Kategorie: Ökologisch
- 11_Aspekt: Bewertung der Lieferanten hinsichtlich ökologischer Aspekte
- 1_Aspekt: Materialien
- 7_Aspekt: Produkte und Dienstleistungen
- 12_Aspekt: Beschwerdeverfahren hinsichtlich ökologischer Aspekte
- 3_Aspekt: Wasser
- 10_Aspekt: Insgesamt
- 4_Aspekt: Biodiversität
- 6_Aspekt: Abwasser und Abfall
- 2_Aspekt: Energie
- 9_Aspekt: Transport
- 5_Aspekt: Emissionen
- 8_Aspekt: Compliance
- C_Gesellschaftlich
- 3_Unterkategorie: Gesellschaft
- 1_Unterkategorie: Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung
- 1_Aspekt: Beschäftigung
- 6_Aspekt: Gleicher Lohn für Frauen und Männer
- 4_Aspekt: Aus- und Weiterbildung
- 3_Aspekt: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Aspekt: Beschwerdeverfahren hinsichtlich Arbeitspraktiken
- 7_Aspekt: Bewertung der Lieferanten hinsichtlich Arbeitspraktiken
- 5_Aspekt: Vielfalt und Chancengleichheit
- 2_Aspekt: Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis
- 4_Unterkategorie: Produktverantwortung
- 2_Unterkategorie: Menschenrechte
- 9_Aspekt: Bewertung der Lieferanten hinsichtlich Menschenrechten
- 7_Aspekt: Rechte der indigenen Bevölkerung
- 6_Aspekt: Sicherheitspraktiken
- 1_Aspekt: Investitionen
- 4_Aspekt: Kinderarbeit
- 10_Aspekt: Beschwerdeverfahren hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen
- 8_Aspekt: Prüfung
- 5_Aspekt: Zwangs- oder Pflichtarbeit
- 2_Aspekt: Gleichbehandlung
- 3_Aspekt: Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
- A_Kategorie: Wirtschaftlich