G4-11

 


 

Kernoption

G4-11

Prozentsatz aller Arbeitnehmer, die von Kollektivvereinbarungen erfasst sind.

 

Nennen Sie den Prozentsatz aller Arbeitnehmer, die von Kollektivvereinbarungen erfasst sind.

Vorgehen:

  1. Eintragung der Daten aus G4-10 als Grundlage für die Berechnung der Prozentsätze
  2. Ermittlung der Gesamtzahl der Angestellten, die von Kollektivvereinbarungen erfasst sind
  3. Verwenden Sie diese Daten zur Berechnung des Prozentsatzes.
Orientierungshilfe
Relevanz

Das Recht auf Vereinigungsfreiheit ist ein Menschenrecht, das in internationalen Erklärungen und Übereinkommen definiert ist, insbesondere in den Übereinkommen Nr. 87 – „Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes“– und Nr. 98 – „Übereinkommen über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen“ – der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO). Kollektivverhandlungen sind eine wichtige Form der Einbeziehung von Stakeholdern und für die Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von besonderer Bedeutung. Es handelt sich dabei um eine Form der Einbeziehung von Stakeholdern, die dazu dient, einen institutionellen Rahmen zu schaffen, und gilt für viele als Beitrag zu einer stabilen Gesellschaft. Zusammen mit der Unternehmensführung schaffen Kollektivvereinbarungen umfassende Rahmenbedingungen für verantwortliches Management.

Sie sind ein Instrument, das von den beteiligten Parteien dazu verwendet wird, gemeinsame Anstrengungen zur Verbesserung der positiven sozialen Auswirkungen einer Organisation zu fördern.

Der Prozentsatz der Angestellten, die von Kollektivvereinbarungen erfasst sind, drückt direkt aus, wie die Vereinigungsfreiheit in der Organisation gehandhabt wird. 

Datensammlung
  • Verwenden der Daten aus G4-10 als Grundlage für die Berechnung der Prozentsätze für diese Standardangabe.
  • Ermittlung der Gesamtzahl der Angestellten, die von Kollektivvereinbarungen erfasst sind. 
  • Verwenden Sie diese Daten zur Berechnung des Prozentsatzes.
Dokumentationsquellen
  • Aufzeichnungen zu formellen Anerkennungsvereinbarungen und
  • unterzeichneten Kollektivvereinbarungen, die mit unabhängigen Gewerkschaften abgeschlossen wurden, werden normalerweise in der Personalabteilung der Organisation aufbewahrt.