G4-14

 


 

Kernoption

G4-14VorsorgeprinzipBeispiele
Berichten Sie, ob und wie der Vorsorgeansatz oder das Vorsorgeprinzip von der Organisation behandelt wird.
  • frühzeitige, regelmäßige und systematische Identifikation und Bewertung aller relevanten Risiken der Geschäftstätigkeit 
  • vorsorgliche Umsetzung entsprechender Maßnahmen
  • integrierten Planungs- und Führungsprozess, wertorientierte Kennzahlen und Controlling-Reports.
  • regelmäßige Szenarioanalysen
  • jährlicher Risikobericht
  • Stakeholder-Kommunikation
Das Unternehmen mit den Standorten XY und XY legt als produzierendes Unternehmen großen Wert auf den Schutz ihrer Mitarbeiter und den der Umwelt. Aus diesem Grund stellt das Vorsorgeprinzip eine zentrale Rolle in der Unternehmenspolitik dar. Dies zeigt sich auch durch die Zertifizierungen unserer Managementsysteme wie Qualitätsmanagement nach ISO 9001, Umweltmanagement nach ISO 14001 und Energiemanagement nach ISO 50001. Unserem Umweltmanagementsystem entsprechend wurde ein Verfahren zur Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr entwickelt und etabliert. Es beinhaltet neben der Notfallplanung auch die Aufrechterhaltung der werkseigenen Feuerwehr

Das Unternehmen ist bestrebt, ökonomische, ökologische und soziale Auswirkungen seines Handelns wo immer möglich in Einklang zu bringen. Dabei prüft es die eigenen Leistungen und Fortschritte kontinuierlich. Zielkonflikte reflektiert das Unternehmen sowohl mit Experten im eigenen Unternehmen als auch mit externen Anspruchsgruppen. Auf dieser Basis entwickelt das Unternehmen seine Nachhaltigkeitsstrategie weiter und gibt zugleich Impulse für neue Branchenlösungen.

Leitlinie für Nachhaltiges Wirtschaften
Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist in der Vision und den Werten der XY fest verankert und im Januar 2010 in einer Leitlinie für Nachhaltiges Wirtschaften konkretisiert. Die Leitlinie gliedert sich in die drei Hauptkapitel Verantwortungsbewusstes Handeln, Arbeits- und Sozialstandards sowie Umwelt- und Tierschutz. Darunter konkretisieren 16 Unterkapitel Themen wie das generelle Korruptionsverbot, Fairness im Wettbewerb, das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit, Diskriminierungsverbote oder Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Klima-, Ressourcen- und Tierschutz, das Bekenntnis zu Artenschutz und Biodiversität sowie die Verantwortung für Verbraucherinteressen.

Diese Werte gelten für alle Mitarbeiter ebenso wie für den Vorstand und den Aufsichtsrat. Sie orientieren sich unter anderem an der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen, den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und dem UN Global Compact sowie den Zielen des UN-Übereinkommens zum Schutz der biologischen Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD).

Risikomanagement
Als international tätiges Handels- und Touristik-Unternehmen ist die XY Group im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten unterschiedlichen wirtschaftlichen Risiken wie beispielsweise logistischen Risiken, Preisentwicklung, Gesetzesänderungen und Vorschriften mit zum Teil kurzen Reaktionszeiten ausgesetzt. Ein einheitliches Risikomanagement begegnet diesem Gefahrenpotenzial erfolgreich und sichert nachhaltig Chancen. Die Führungs- und Aufsichtsgremien werden halbjährlich über die aktuelle Risikolage in standardisierter Form unterrichtet. Hierzu melden die Risikoverantwortlichen über Inventuren stichtagsbezogen melderelevante Einzelrisiken aus den Risikofeldern. Risiken mit ähnlichen Inhalten und Ursachen werden anschließend auf Ebene der Konzerne zu Risikoarten aggregiert und gemäß ihrem Bedrohungspotenzial für die Geschäftstätigkeit, Finanz- und Ertragslage, Cashflows sowie Reputation bezüglich der Konzernrelevanz als hoch, mittel oder gering klassifiziert.

Orientierungshilfe
Der Vorsorgeansatz wurde durch Prinzip 15 der „Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung” eingeführt. Eine Antwort auf diese Standardangabe könnte den Ansatz der Organisation im Bereich des Risikomanagements bei der betrieblichen Planung oder der Entwicklung und Einführung neuer Produkte enthalten.