Datensammlung | Für alle Länder, in denen die Organisation in erheblichem Umfang tätig ist, gilt: - Geben Sie den höchstbezahlten Mitarbeiter für das Berichtsjahr auf der Basis der Gesamtvergütung an.
- Berechnen Sie die prozentuale Erhöhung bei der Vergütung des höchstbezahlten Mitarbeiters vom vorangegangen Jahr im Vergleich zum Berichtsjahr.
- Berechnen Sie die durchschnittliche Jahresgesamtvergütung aller Beschäftigten mit Ausnahme des höchstbezahlten Mitarbeiters.
- Erläutern Sie die Zusammensetzung der Jahresgesamtvergütung für den höchstbezahlten Mitarbeiter und für alle Beschäftigten wie folgt:
- Führen Sie die in der Berechnung enthaltenen Vergütungsarten auf.
- Geben Sie an, ob Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte sowie beauftragte Arbeitnehmer in dieser Berechnung enthalten sind. Wenn vollzeitäquivalente Lohnsätze für die einzelnen Teilzeitbeschäftigten verwendet werden, geben Sie diese an.
- Entscheidet sich eine Organisation dagegen, dieses Verhältnis für die gesamte Organisation zu konsolidieren, geben Sie bitte genau an, welche Geschäftsstandorte oder Länder dazugehören.
- Berechnen Sie die prozentuale Erhöhung bei der durchschnittlichen Jahresgesamtvergütung vom vorangegangen Jahr im Vergleich zum Berichtsjahr.
- Berechnen Sie das Verhältnis der prozentualen Jahresgesamtvergütung des höchstbezahlten Mitarbeiters gegenüber der mittleren prozentualen Jahresgesamtvergütung (Median) aller Beschäftigten.
Abhängig von der Vergütungspolitik der Organisation und der Verfügbarkeit von Daten können die folgenden Komponenten für die Berechnung herangezogen werden: - Grundgehalt: garantierte, kurzfristige, unveränderliche Barvergütung;
- Vergütung: Summe aus Grundgehalt + Zuschüsse + Boni + Provisionen + andere Arten variabler Zahlungen;
- Direktvergütung: Summe aller Vergütungen + Zeitwert aller langfristigen Jahresleistungszulagen (z. B. zuerkannte Aktienoptionen, Belegschaftsaktienbeteiligungen bzw. -zusagen, leistungsbezogene Aktienbeteiligungen bzw. -zusagen, Phantomaktienbeteiligungen, Aktienwertsteigerungsrechte und langfristige Barprämien).
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