G4-58
Umfassende Option | ||
G4-58: | Interne und externe Verfahren für die Meldung von Bedenken in Bezug auf ethisch nicht vertretbares oder rechtswidriges Verhalten | Beispiel |
Nennen Sie die internen und externen Verfahren für die Meldung von Bedenken in Bezug auf ethisch nicht vertretbares oder | Beispiel 1: Verfahren zur Meldung von unethischem oder gesetzeswidrigem Verhalten Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben oder interne Regelungen, insbesondere mit Bezug auf Korruption, können über ein konzernweites Hinweisgebersystem an die zuständigen Compliance Officer oder an einen externen Ombudsmann gemeldet werden. Diese nehmen Hinweise sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der XY oder Dritter entgegen, die den Verdacht auf solche Verstöße begründen. Beispiel 2: In allen ... Unternehmen weltweit gibt es nationale Kontaktpersonen für ethische und rechtliche Fragen, unsere Ethical Compliance Manager. Sie sind vertrauenswürdige Ansprechpartner für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, untersuchen potenzielle Verstöße – entsprechend der jeweiligen nationalen Gesetzgebung und unseren weltweiten Richtlinien – umfassend und berichten diese direkt an den übergreifenden Ethical Compliance Manager der ... Company. Über das Online-Portal sowie eine kostenfreie Hotline können unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch externe Parteien, zudem mögliche Verstöße und Befürchtungen – auf Wunsch anonym – an die unabhängige Serviceorganisation EthicsLine melden. |
Orientierungshilfe | |
Die Erläuterung der internen und externen Verfahren für die Meldung von Bedenken in Bezug auf ethisch nicht vertretbares oder rechtswidriges Verhalten sowie Anliegen der Integrität der
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