G4-EN17
Emissionen | |
G4-EN17 | weitere indirekte THG-Emissionen (Scope 3) |
Geben Sie das Bruttovolumen weiterer indirekter (Scope 3) THG-Emissionen in Tonnen von CO2-Äquivalenten an, und zwar unter Ausschluss indirekter Emissionen aus der Erzeugung gekaufter oder erworbener und von der Organisation verbrauchter/m Elektrizität, Heizenergie, Kühlenergie und Dampf (diese indirekten Emissionen werden unter Indikator G4-EN16 angegeben). Lassen Sie jede Art von THG-Handel wie Einkäufe, Verkäufe oder Transfers von Kompensationszahlungen oder Berechtigungen außer Acht. | |
Falls verfügbar, nennen Sie die in die Berechnung einbezogenen Gase. | |
Geben Sie biogene CO2-Emissionen in Tonnen von CO2-Äquivalenten getrennt vom Bruttovolumen weiterer indirekter (Scope 3) Emissionen an. | |
Nennen Sie weitere indirekte (Scope 3), in die Berechnung einbezogene Emissionskategorien und -aktivitäten. | |
Geben Sie das gewählte Basisjahr an, eine Begründung für die Wahl des Basisjahres, Emissionen im Basisjahr und den Kontext für alle signifikanten Veränderungen von Emissionen, die zu Neuberechnungen der Basisjahr-Emissionen führten. | |
Nennen Sie verwendete Standards, Methoden und Annahmen. | |
Nennen Sie die Quelle der Emissionsfaktoren und die verwendeten Treibhauspotenziale (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle, falls verfügbar. |
Orientierungshilfe | |
Relevanz | THG-Emissionen tragen in hohem Maße zum Klimawandel bei und unterliegen dem „Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen“ und dem danach verabschiedeten Kyoto-Protokoll der Vereinten Nationen. Einige Treibhausgase wie Methan (CH4) sind zudem Luftschadstoffe, die erhebliche negative Auswirkungen auf Ökosysteme, die Luftqualität, die Landwirtschaft und die Gesundheit von Mensch und Tier haben.
In den Leitlinien basiert die Angabe der THG-Emissionen auf dem „GHG Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard“ und dem „GHG Protocol Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting and Reporting Standard“ des World Resources Institute (WRI) und World Business Council for Sustainable Development (WBCSD). |
Datensammlung | Dieser Indikator bezieht sich auf die Angabe von weiteren indirekten (Scope 3) Emissionen – in CO2-Äquivalenten – der vom Kyoto-Protokoll der Vereinten Nationen und vom „GHG Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard“130 WRI und WBCSD erfassten THG-Emissionen:
Ermitteln Sie die indirekten Emissionen, die außerhalb der Organisation auftreten und nicht unter Indikator G4-EN16 angegeben werden. Dazu gehören sowohl vor- als auch nachgelagerte Emissionen. Indirekte Emissionen können auch Emissionen aus den Verfahren der Organisation zur Abfallzersetzung, prozessbedingte Emissionen aus der Produktion von gekauften Gütern und flüchtige Emissionen aus Einrichtungen, die weder Eigentum der Organisation sind noch von dieser kontrolliert werden, umfassen. Stellen Sie fest, welche Aktivitäten der Organisation indirekte Emissionen verursachen, und berechnen Sie die Menge dieser Emissionen. Bei der Bestimmung der Relevanz dieser Aktivitäten sollten Sie prüfen, ob die durch die Aktivität verursachten Emissionen:
Bei der Berichterstattung über Emissionen unter diesem Indikator können Organisationen die Daten in folgende Kategorien und Aktivitäten weiter unterteilen: Vorgelagert 1. Bezogene Waren und Dienstleistungen Nachgelagert 9. Nachgelagerte(r) Transport und Verteilung Geben Sie für jede der oben genannten Kategorien und Aktivitäten das entsprechende CO2-Äquivalent an oder erklären Sie, warum bestimmte Daten nicht enthalten sind. Die Vor-/Nachgelagert-Kategorien und -Aktivitäten sowie ihre Nummerierung entsprechen den Kategorien und Aktivitäten im „GHG Protocol Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting and Reporting Standard“ des WRI und WBCSD. Die Nummerierung wurde konsequent beibehalten, um den Vergleich zwischen G4 und dem „GHG Protocol Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting and Reporting Standard“ des WRI und WBCSD zu erleichtern. Organisationen können die Daten zu weiteren indirekten (Scope 3) Emissionen weiter unterteilen, wenn es der Transparenz oder Vergleichbarkeit im zeitlichen Verlauf dient. Sie können die Daten z. B. nach folgenden Punkten unterteilen:
Organisationen müssen ein Basisjahr wählen und nennen, für das Emissionsdaten bereitgestellt werden, und die Wahl dieses Jahres begründen. Für Neuberechnungen der Vorjahresemissionen können Organisationen dem Ansatz im „GHG Protocol Corporate Organisationen müssen angeben, welche Standards, Methoden und Annahmen zur Berechnung und Messung der Emissionen angewandt wurden, und die verwendeten Berechnungswerkzeuge nennen. Organisationen, die unterschiedliche Standards und Methoden angewandt haben, müssen Informationen zum Auswahlverfahren bereitstellen. Wenn möglich sollten Organisationen für die unter dem Aspekt „Emissionen“ angegebenen Daten Emissionsfaktoren und G4-EN17 GWP-Werte anwenden. Emissionsfaktoren können auf verbindlichen Berichterstattungsanforderungen oder freiwilligen Berichterstattungsstandards basieren oder von Industriegruppen entwickelt werden. Aufgrund der Entwicklungen in der wissenschaftlichen Forschung ändern sich die GWP-Schätzungen im Laufe der Zeit. Organisationen können die GWP-Angaben aus den Assessment Reports des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) verwenden. Da die GWP-Angaben aus dem Second Assessment Report als Grundlage für internationale Verhandlungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls der Vereinten Nationen dienen, können diese für die Offenlegung der THG-Emissionen verwendet werden, sofern dies nicht im Widerspruch Weitere Informationen zur Datensammlung für diesen Indikator finden Sie im „GHG Protocol Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting and Reporting Standard“ des WRI und WBCSD. |
Dokumentationsquellen | Zu den möglichen Informationsquellen in Bezug auf weitere indirekte (Scope 3) Emissionen gehören die unter Indikator G4-EN4 angegebenen Daten zum Energieverbrauch außerhalb der Organisation. |