G4-HR3

Menschenrechte

Aspekt: Gleichbehandlung

G4-HR3 Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen

Geben Sie die Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums an.

Geben Sie anhand der unten aufgeführten Punkte den Status der Vorfälle sowie der ergriffenen Maßnahmen an:

  • Vorfall wird von der Organisation geprüft.

  • Es werden Abhilfepläne umgesetzt.

  • Es wurden Abhilfepläne umgesetzt und die Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens geprüft.

  • Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Orientierungshilfe
Relevanz

Menschenrechte gehen über die Rechte von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz hinaus. Gleichbehandlung ist eine Schlüsselanforderung internationaler Übereinkommen sowie nationaler Sozialgesetzgebung und -leitlinien.

Das Thema Gleichbehandlung ist auch Gegenstand der IAO-Übereinkommen 100 „Übereinkommen über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit“ und 111 „Übereinkommen über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf“. Um sicherzustellen, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz innerhalb der gesamten geschäftlichen Tätigkeit der Organisation Anwendung findet, ist ein wirksames Überwachungssystem notwendig. Stakeholder möchten sicher sein, dass solche Grundsätze und Überwachungssysteme wirksam umgesetzt werden.

Datensammlung

Ermitteln Sie im Rahmen der Geschäftstätigkeiten der Organisation im Berichtszeitraum aufgetretene Diskriminierungsvorfälle aufgrund von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischen Ansichten, nationaler Abstammung oder gesellschaftlichem Hintergrund nach der Definition der IAO sowie andere relevante Formen von Diskriminierung in Bezug auf interne oder externe Stakeholder.

Ermitteln Sie den Status der einzelnen Vorfälle, darunter ob der Vorfall von der Organisation geprüft wurde, ob Abhilfepläne umgesetzt und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens geprüft wurden und ob der Vorfall noch Gegenstand einer Maßnahme oder Klage ist (d. h. gelöst, Fall abgeschlossen oder kein weiterer Handlungsbedarf
vonseiten der Organisation erforderlich).

Dokumentationsquellen

Zu den möglichen Informationsquellen gehören die Rechtsabteilung und die Compliance-Abteilung der Organisation.