G4-HR10
Menschenrechte | ||
Aspekt: Bewertung der Lieferanten hinsichtlich Menschenrechten | ||
G4-HR10 | Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden | |
Nennen Sie den Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden. |
Orientierungshilfe | |
Relevanz | Dieser Indikator bietet Stakeholdern Informationen über den Prozentsatz der Lieferanten, die im Rahmen der Due-Diligence- Prozesse der Organisation in Bezug auf Menschenrechte ausgewählt oder unter Vertrag genommen wurden. Das UN-Rahmenwerk „Schutz, Achtung, Abhilfe: ein Rahmen für Wirtschaft und Menschenrechte“ hat die Erwartung bekräftigt, dass Organisationen bei allen ihren Aktivitäten und Beziehungen zu anderen zur Wahrung der Menschenrechte verpflichtet sind. Due Diligence für Menschenrechte sollte so früh wie möglich beim Aufbau einer neuen Geschäftsbeziehung mit einem Lieferanten einbezogen werden. Erhebliche potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen können in der Phase der Gestaltung von Verträgen oder anderen Vereinbarungen vermieden oder begrenzt werden. |
Datensammlung | Ermitteln Sie die Gesamtzahl neuer Lieferanten, die die Organisation als mögliche Vertragspartner in Erwägung gezogen hat. Ermitteln Sie die Gesamtzahl neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden. Menschenrechtskriterien können Folgendes umfassen:
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Dokumentationsquellen | Zu den möglichen Informationsquellen gehören die Abteilungen der Organisation für Beschaffung, Einkauf und Recht. |