E_Berichtsprofil
Diese Standardangaben geben einen Überblick über die grundlegenden Informationen über den Bericht, den GRI-Inhaltsindex und das Konzept externer Prüfung.
Darlegung erforderlicher Standardangaben mit Quellenverweisen
Informationen in Zusammenhang mit den Standardangaben, die für die „In Übereinstimmung“-Optionen erforderlich sind, können bereits in anderen Berichten der Organisation enthalten sein (z. B. in ihrem Jahresbericht an die Anteilseigner oder in anderen vorgeschriebenen oder freiwilligen Berichten). Unter diesen Umständen kann die Organisation sich gegen die wiederholte Darlegung dieser Angaben in ihrem Nachhaltigkeitsbericht entscheiden und stattdessen mitteilen, wo die relevanten Informationen zu finden sind.
Diese Art der Darlegung ist akzeptabel, sofern der Verweis spezifisch ist (ein allgemeiner Verweis auf den Jahresbericht an
die Anteilseigner ist beispielsweise nur dann zulässig, wenn der Name des Abschnitts, der Tabelle usw. genannt wird) und die
Informationen öffentlich und leicht zugänglich sind. Dies ist etwa der Fall, wenn der Nachhaltigkeitsbericht in elektronischer Form
bzw. internetbasiert erstellt wird und Links zu anderen elektronischen bzw. internetbasierten Berichten enthalten sind.
Berichtsmedium
Der Bericht kann in elektronischer Form (z. B. Website) oder in Papierform erstellt werden. Organisationen können sich entscheiden, für den Bericht ein Medium oder eine Kombination aus den zur Verfügung stehenden Medien zu nutzen. Eine Organisation kann z. B. einen detaillierten Bericht auf ihrer Website veröffentlichen und eine Zusammenfassung in Papierform zur Verfügung stellen, die Informationen zur Strategie und Analyse und zur Leistung enthält.
Für welche Art der Veröffentlichung sich die Organisation entscheidet, hängt in der Regel von dem Berichtszeitraum, ihren Plänen hinsichtlich der Aktualisierung der Berichtsinhalte, der Anzahl der potenziellen Nutzer des Berichts
und anderen praktischen Gesichtspunkten, wie z. B. der Strategie zur Verbreitung des Berichts, ab.
Mindestens ein Medium (Internet oder Papier) sollte den Nutzern Zugang zu den vollständigen Informationen für den Berichtszeitraum gewähren.
Anmerkung zu Berichten, die nicht „In Übereinstimmung“ mit den Leitlinien erstellt werden
Wenn eine Organisation Standardangaben aus den Leitlinien offenlegt, aber nicht alle Anforderungen einer der „In
Übereinstimmung“-Optionen erfüllt, sollte der Bericht folgende Erklärung enthalten:
„Dieser Bericht enthält Standardangaben aus den GRI-Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.“ Die Liste der Standardangaben sowie deren Position im Bericht der Organisation sollten zusammen mit dieser Erklärung bereitgestellt bzw. genannt werden