Beschreiben Sie, warum der Aspekt wesentlich ist. Beschreibung enthält mindestens Informationen über die positiven oder negativen Auswirkungen der Organisation in Bezug auf den jeweiligen Aspekt. Beschreiben Sie alle von der Organisation angewandten Verfahren zur Ermittlung ihrer tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen (z. B. Due Diligence). | Dank eines regelmäßigen und transparenten Austauschs mit unseren Stakeholdern können wir deren Wissen, Erwartungen und Meinungen in unseren Nachhaltigkeitsprozess integrieren. Die Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen nutzen wir für die Aktualisierung und Priorisierung unserer Ziele und die Verbesserung konkreter Umsetzungsmaßnahmen. Externe wie interne Anspruchsgruppen sahen einen Handlungsbedarf vor allem bei der Markt- und Produktverantwortung, den Strategien und Richtlinien sowie im Umweltbereich. |
Stellen Sie ausreichende Informationen zur Verfügung, damit Berichtnutzer den Ansatz der Organisation für den Umgang mit wesentlichen Aspekten und deren Auswirkungen nachvollziehen können. Erläutern Sie, ob der Managementansatz darauf abzielt, negative Auswirkungen zu vermeiden, zu bekämpfen oder zu beseitigen oder positive Auswirkungen zu fördern. Legen Sie etwaige Pläne zur Umsetzung eines Managementansatzes für wesentliche Aspekte dar, für die die Organisation noch keinen Managementansatz hat, oder erklären Sie, warum es keinen Managementansatz gibt. Erläutern Sie die Komponenten des Managementansatzes. Auch wenn die folgende Orientierungshilfe keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, könnten Komponenten zum Managementansatz (in keiner bestimmten Reihenfolge) folgendermaßen aussehen: - Richtlinien;
- Verpflichtungen;
- Ziele und Vorgaben;
- Zuständigkeiten;
- Ressourcen;
- Besondere Maßnahmen.
Richtlinien Stellen Sie Informationen über Richtlinien zur Verfügung, an denen sich der Ansatz der Organisation zum Umgang mit wesentlichen Aspekten orientiert. Dies kann beispielsweise einen Auszug, eine Zusammenfassung oder öffentlich verfügbare Richtlinien umfassen, die den wesentlichen Aspekt behandeln. Stellen Sie folgende Informationen zu diesen Richtlinien zur Verfügung: - Anzahl der Einheiten, die dieser Richtlinie unterstellt sind, sowie deren Standort;
- Angabe der Personen oder Gremien, die für die Genehmigung der Richtlinien verantwortlich sind;
- Verweise auf internationale Standards und allgemein anerkannte Initiativen;
- Erstellungsdatum sowie Datum der letzten Aktualisierung.
Verpflichtungen Geben Sie eine Absichtserklärung für den Umgang mit den Auswirkungen des wesentlichen Aspekts ab. Steht eine derartige Erklärung nicht zur Verfügung, erläutern Sie: - die Position der Organisation in Bezug auf den wesentlichen Aspekt;
- ob die Verpflichtung zum Umgang mit dem wesentlichen Aspekt auf der Einhaltung regulatorischer Vorschriften basiert oder darüber hinausgeht;
- ob internationale Standards und allgemein anerkannte Initiativen in Bezug auf diesen Aspekt eingehalten werden.
Ziele und Vorgaben Erläutern Sie: - die Grundlage und den Kontext für die Ziele und Vorgaben;
- die Anzahl der von diesen Zielen und Vorgaben betroffenen Einheiten sowie deren Standorte
das erwartete (quantitative oder qualitative) Ergebnis; den geplanten Zeitraum, in dem die jeweiligen Ziele und Vorgaben erreicht werden sollen; ob die Ziele und Vorgaben (auf gesetzlicher Grundlage) verbindlich oder freiwillig sind, und falls Ersteres, nennen Sie die einschlägigen Gesetze.
Zuständigkeiten Geben Sie an: - wer die Verantwortung für den Umgang mit dem wesentlichen Aspekt trägt;
- ob die Verantwortung an Leistungsbewertungen oder Anreizmechanismen gekoppelt ist.
Ressourcen Nennen Sie die dem Umgang mit dem wesentlichen Aspekt zugewiesenen Ressourcen, z. B. finanzielle, personelle oder technologische Ressourcen, und begründen Sie die Zuweisungen. Besondere Maßnahmen Führen Sie die besonderen Maßnahmen in Bezug auf den wesentlichen Aspekt auf und erläutern Sie die eingeleiteten Schritte zur Erreichung der Vorgaben und Ziele. Besondere Maßnahmen sind beispielsweise Verfahren; Projekte; Programme; Initiativen.
Für jede ermittelte besondere Maßnahme kann die Organisation die Erläuterung der folgenden Punkte in Betracht ziehen: Anzahl der Einheiten, die diese Maßnahme betrifft, sowie deren Standort; ob es sich um Ad-hoc- oder systematische Maßnahmen handelt; ob es sich um kurz-, mittel- oder langfristige Maßnahmen handelt; nach welchen Kriterien die Maßnahmen in eine Rangfolge gebracht werden; ob die besonderen Maßnahmen im Rahmen einer Due Diligence ergriffen werden und darauf abzielen, die negativen Auswirkungen des wesentlichen Aspekts zu vermeiden, zu bekämpfen oder zu beseitigen; ob Maßnahmen auf internationalen Normen oder Standards (z. B. die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, das UN-Rahmenwerk „Schutz, Achtung, Abhilfe: ein Rahmen für Wirtschaft und Menschenrechte“ und die „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ der Vereinten Nationen) beruhen.
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Bei der Offenlegung der Beurteilung des Managementansatzes könnte die Organisation ihre Erläuterung z. B. auf drei Punkte konzentrieren: | |