G4-HR5
Menschenrechte | ||
Aspekt: Kinderarbeit | ||
G4-HR5 | Ermittelte Geschäftsstandorte und Lieferanten, bei denen ein erhebliches Risiko von Kinderarbeit besteht, und ergriffene Maßnahmen als Beitrag zur Abschaffung von Kinderarbeit | |
Geben Sie an, bei welchen Geschäftsstandorten und Lieferanten ein erhebliches Risiko für folgende Vorfälle besteht:
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Geben Sie an, bei welchen Geschäftsstandorten und Lieferanten von einem erheblichen Risiko für Fälle von Kinderarbeit ausgegangen wird, und stellen Sie diese wie folgt dar:
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Nennen Sie die Maßnahmen, die die Organisation im Berichtszeitraum ergriffen hat, um zur Abschaffung von Kinderarbeit beizutragen. |
Orientierungshilfe | |
Relevanz | Die Abschaffung von Kinderarbeit ist ein Leitprinzip und Hauptziel der wichtigsten Menschenrechtserklärungen und -bestimmungen und Gegenstand der IAO-Übereinkommen 138 „Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung“ und 182 „Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit“. Von einer gesellschaftlich verantwortlich handelnden Organisation wird erwartet, dass sie Richtlinien zu Kinderarbeit verabschiedet und diese wirksam umsetzt. |
Datensammlung | Ermitteln Sie, bei welchen Geschäftsstandorten und Lieferanten ein erhebliches Risiko für folgende Vorfälle besteht:
Das Verfahren zur Ermittlung der Informationen sollte den Ansatz der Organisation zur Risikobewertung zu diesem Thema widerspiegeln und kann auf anerkannten internationalen Veröffentlichungen wie Information and reports on the application of Conventions and Recommendations der IAO beruhen. Ermitteln Sie, bei welchen Geschäftsstandorten und Lieferanten von einem erheblichen Risiko für Fälle von Kinderarbeit ausgegangen wird, stellen Sie diese anhand der unten aufgeführten Kategorien dar und erklären Sie die Unterschiede in Bezug auf diese Kategorien:
Ermitteln Sie die Maßnahmen, die die Organisation im Berichtszeitraum ergriffen hat, um zur Abschaffung von Kinderarbeit in diesen Bereichen beizutragen. Weitere Hinweise dazu finden Sie in der „Dreigliedrigen Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik“ der IAO und in den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. |
Dokumentationsquellen | Zu den möglichen Informationsquellen gehören die Abteilungen der Organisation für Recht, Compliance und Personal. |