G4-PR6

Produktverantwortung

Aspekt: Marketing

G4-PR6 Verkauf verbotener oder umstrittener ProdukteBeispiele

Geben Sie an, ob die Organisation Produkte verkauft:

  • deren Verkauf in bestimmten Märkten verboten ist;

  • die Gegenstand von Fragen von Stakeholdern oder öffentlichen Debatten sind.

 

Coca Cola:

Wir verkaufen keine Produkte, die in bestimmten Märkten verboten sind. Einige Stakeholder sind der Auffassung, dass Erfrischungsgetränke nicht an Kinder beworben werden sollten.

Position zu Werberestriktionen:
Kinder zum richtigen Umgang mit Werbung zu befähigen, ist in erster Linie die Aufgabe von Elternhaus und Schule. Dennoch kann die Wirtschaft einen Beitrag leisten.Coca-Cola hat sich weltweit, in Europa und in Deutschland mit weiteren Partnern aus der Industrie freiwillig dazu verpflichtet, keine Werbung an Kinder unter zwölf Jahren zu richten sowie den Verkauf seiner Produkte an Grundschulen weitestgehend einzuschränken.

Generelle Werbeverbote führen nicht weiter und bewirken keine signifikanten Änderungen im Kaufverhalten, wie zahlreiche Beispiele zeigen. Außerdem ist die Werbebranche ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und fester Bestandteil einer funktionierenden Marktwirtschaft.

An Grundschulen werden prinzipiell keine Coca-Cola Getränke angeboten. 2005 wurden die Getränkeautomaten von Coca‐Cola aus Grundschulen entfernt. Nur an weniger als 40 der laut Statistischem Bundesamt rund 16.000 Grundschulen wird auf ausdrücklichen Wunsch der Schulen weiterhin die Lieferverpflichtung erfüllt.

Darüber hinaus gibt es einige Vorbehalte gegen Süßstoffe.

Wir verwenden verschiedene Süßstoffe für unsere Light- und Zero-Getränke, u. a. Aspartam. Dieser Süßstoff wird zum Teil kritisch beobachtet, obwohl er einer der am gründlichsten getesteten Nahrungsmittel­bestandteile ist. Aktuell hat die Europäische Behörde für Lebensmittel­sicherheit eine Studie veröffentlicht, bei der Aspartam erneut für unbedenklich befunden wurde.

Diese Studie ergänzt die zahlreichen anderen Untersuchungen, die die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Aspartam bereits bestätigt haben. Aspartam wird seit mehr als 30 Jahren verwendet und ist Bestandteil von mehr als 6.000 Speise- und Getränkeprodukten in der ganzen Welt. So wird Aspartam unter anderem Kaugummis und Softdrinks zu‐ gesetzt. Aus dem Coca‐Cola Portfolio enthalten die Light‐Varianten, die Zero‐Varianten, Powerade Sports und NESTEA Weißer Pfirsich ohne Zucker den bewährten Süßstoff, der in Deutschland seit über 20 Jahren verwendet wird.

 

Geben Sie an, wie die Organisation auf Fragen oder Bedenken in Bezug auf diese Produkte reagiert hat.

 

Orientierungshilfe
Datensammlung

Ermitteln Sie anhand von Überprüfung des Produktportfolios der Organisation, ob die Organisation Produkte verkauft:

  • deren Verkauf in bestimmten Märkten verboten ist;
  • die Gegenstand von Fragen von Stakeholdern oder öffentlichen Debatten sind.

Ermitteln Sie die Verfahren, anhand derer sich die Organisation um die Einbindung von Stakeholdern zu diesen Themen bemüht, und wie die Organisation auf Fragen oder Bedenken bezüglich dieser Produkte reagiert hat.

Dokumentationsquellen

Zu den möglichen Informationsquellen zählen die Abteilungen für Recht, Verkauf und Marketing der Organisation.