G4-33

 


 

Kernoption

G4-33Externe PrüfungBeispiele
Berichten Sie über die Strategie und die gegenwärtigen Praktiken der Organisation hinsichtlich einer externen Prüfung des Berichts

Zur Sicherung der Qualität und Glaubwürdigkeit lässt das Unternehmen ihre Berichterstattung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft XY mit begrenzter Sicherheit prüfen. Geprüfte Berichtsteile sind mit einem   gekennzeichnet. Der Prüfbericht fasst Inhalte und Grundsätze der Prüfung sowie Empfehlungen an den Vorstand zusammen (siehe: Prüfungsbescheinigung des Wirtschaftsprüfers).

Die Eingangsdaten der Klimabilanz wurden darüber hinaus durch die XYund das Umweltbundesamt geprüft.

 

 

 

Geben Sie, falls im Nachhaltigkeitsbericht, der zusammen mit dem Prüfungsbericht vorgelegt wird, nicht enthalten, den Umfang und die Grundlage der bereitgestellten externen Prüfung an.

 

Berichten Sie über Beziehungen zwischen der Organisation und den Prüfern.

Geben Sie an, ob das höchste Kontrollorgan oder die Führungskräfte sich aktiv für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts der Organisation einsetzen.

 

Orientierungshilfe
Relevanz

Organisationen verfolgen eine Reihe von Ansätzen, um die Glaubwürdigkeit ihrer Berichte zu fördern.
GRI empfiehlt zusätzlich zu den internen Ressourcen die externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte. Dies ist aber nicht verpflichtend. GRI verwendet den Begriff „externe Prüfung“ für Aktivitäten mit dem Ziel, veröffentlichte Erkenntnisse über die Qualität des Berichts und der darin enthaltenen Informationen (qualitativ oder
quantitativ) zu erlangen. Der Begriff „externe Prüfung“ kann sich auch auf Aktivitäten mit dem Ziel, veröffentlichte Erkenntnisse über Systeme oder Prozesse (z. B. den Prozess zur Bestimmung von Berichtsinhalten unter Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes bzw. des Prozesses zur Einbindung von Stakeholdern) zu erlangen, beziehen. Diese unterscheiden sich von den Aktivitäten zur Bewertung bzw. Validierung des Qualitäts- bzw. Leistungsniveaus einer Organisation wie die Ausstellung von Leistungszertifikaten oder Compliance-Bewertungen.
Derzeit gibt es eine Reihe von Ansätzen, die Berichtsersteller verfolgen, um externe Prüfungen einzubeziehen, einschließlich der Inanspruchnahme qualifizierter Prüfstellen oder anderer externer Gruppen oder Einzelpersonen. Unabhängig vom jeweiligen Ansatz sollten externe Prüfungen sachkundige Gruppen oder Einzelpersonen außerhalb der Organisation vornehmen, die fachliche Prüfungsstandards befolgen oder systematische, dokumentierte und evidenzbasierte Prozesse anwenden („Prüfstellen“).

Allgemein ist es für die externe Berichtsprüfung anhand der Leitlinien wichtig, dass Prüfstellen:

  • unabhängig von der Organisation sind -> objektive und unparteiische Meinung bzw. Erkenntnisse zu dem Bericht haben/gewinnen und veröffentlichen können;

  • nachweislich sachkundig sind (Thematik, Prüfungspraktiken);
  • bei dem Prüfauftrag Qualitätskontrollverfahren anwenden;
  • den Auftrag systematisch, dokumentiert, evidenzbasiert und anhand von festgelegten Verfahren durchführen;

  • unter Berücksichtigung der Richtigkeit der Daten in dem Bericht sowie der Gesamtauswahl der Inhalte prüfen, ob ein Bericht eine angemessene und ausgewogene Darstellung der Leistung bietet;

  • prüfen, inwieweit der Berichtsersteller die Leitlinien bei der Gewinnung seiner Erkenntnis angewandt hat;

  • einen schriftlichen Bericht erstellen, der öffentlich verfügbar ist und eine Meinung bzw. eine Reihe von Erkenntnissen, eine Erläuterung der Pflichten des Berichterstellers und der Prüfstellen sowie eine Zusammenfassung der geleisteten Arbeit enthält, um die Art der für den Prüfbericht vorgenommenen Prüfung zu erklären.

Eine Organisation kann über interne Kontrollsysteme verfügen. In einigen Rechtsordnungen könnten Unternehmensführungscodes verlangen, dass Geschäftsführer nachfragen und bei positivem Bescheid im Jahresbericht die Zulänglichkeit der internen Kontrollen der Organisation bestätigen. Organisationen können auch als Teil ihrer Risikomanagementprozesse und zur Verarbeitung und Wiedergabe von Informationen eine interne Buchprüfung einrichten und unterhalten.

Diese internen Systeme sind auch für die Gesamtintegrität und -glaubwürdigkeit eines Berichts wichtig. Eine Organisation kann auch ein Stakeholder-Gremium zur Überprüfung ihres allgemeinen Ansatzes zur Nachhaltigkeitsberichterstattung oder zur Beratung einberufen.