G4-EN15

 


 

Emissionen

G4-EN15Direkte THG-Emissionen (Scope 1)  

Geben Sie das Bruttovolumen der direkten (Scope 1) THG-Emissionen in Tonnen von CO2-Äquivalenten an, und zwar unabhängig von jeder Art von THG-Handel wie Einkäufen, Verkäufen oder Transfers von Kompensationszahlungen oder Berechtigungen.

  
Geben Sie die in die Berechnung einbezogenen Treibhausgase an (ob CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle).  
Geben Sie biogene CO2-Emissionen getrennt von den direkten (Scope 1) THG-Emissionen in Tonnen von CO2-Äquivalenten an.  

Geben Sie das gewählte Basisjahr an, eine Begründung für die Wahl des Basisjahres, Emissionen im Basisjahr und den Kontext für alle signifikanten Veränderungen von Emissionen, die zu Neuberechnungen der Basisjahr-Emissionen führten.

  
Nennen Sie verwendete Standards, Methoden und Annahmen.  

Nennen Sie die Quelle der Emissionsfaktoren und die verwendeten Treibhauspotenziale (Global Warming Potential; GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

  
Geben Sie den gewählten Konsolidierungsansatz für Emissionen an (Kapitalanteil, finanzielle Kontrolle, operationale Kontrolle).  
Orientierungshilfe
Relevanz

Dieser Indikator bezieht sich auf die Angabe von direkten (Scope 1) THG-Emissionen – in CO2-Äquivalenten – der vom Kyoto-Protokoll der Vereinten Nationen und dem „GHG Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard“ des WRI und WBCSD erfassten THG-Emissionen.

  • Kohlendioxid (CO2);

  • Methan (CH4);

  • ŸŸDistickstoffoxid (N2O);

  • Fluorkohlenwasserstoffe (FKW);

  • Perfluorkohlenwasserstoffe (PFKW);

  • Schwefelhexafluorid (SF6);

  • Stickstofftrifluorid (NF3).

THG-Emissionen tragen in hohem Maße zum Klimawandel bei und unterliegen dem „Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen“ und dem danach verabschiedeten Kyoto-Protokoll der Vereinten Nationen. Einige Treibhausgase wie Methan (CH4) sind zudem Luftschadstoffe, die erhebliche negative Auswirkungen auf Ökosysteme, die Luftqualität, die Landwirtschaft und die Gesundheit von Mensch und Tier haben. Daher zielen verschiedene nationale und internationale Bestimmungen und Anreizsysteme (wie handelbare Emissionsrechte) darauf ab, die Menge der Treibhausgasemissionen zu regulieren und Emissionssenkungen zu belohnen.

Direkte (Scope 1) THG-Emissionen stammen aus Quellen (Anlagen oder Prozessen, die Treibhausgase in die Atmosphäre freisetzen), die Eigentum der Organisation sind oder von dieser kontrolliert werden.

Direkte (Scope 1) THG-Emissionen umfassen insbesondere die CO2-Emissionen aus dem Kraftstoffverbrauch gemäß Indikator G4-EN3.
Dieser Indikator kann zusammen mit den Indikatoren G4-EN16 (indirekte energiebezogene Emissionen – Scope 2) und G4-EN17 (weitere indirekte Emissionen – Scope 3) zur Angabe der gesamten THG-Emissionen einer Organisation verwendet werden.
Die kombinierte Betrachtung von direkten und indirekten Emissionen liefert Einsichten in die Kostenauswirkungen von Steuer- oder Handelssystemen und Informationen zur Klimabilanz und Umweltleistung einer Organisation.

Datensammlung

Ermitteln Sie die direkten THG-Emissionen aus allen Quellen, die Eigentum der Organisation sind oder von dieser kontrolliert werden. Dazu gehören:

  • die Erzeugung von elektrischem Strom, Heiz- und Kühlenergie sowie Dampf. Diese Emissionen entstehen bei der Verbrennung von Kraftstoffen in ortsfesten Quellen (z. B. Kesseln, Öfen oder Turbinen) und im Rahmen von anderen Verbrennungsprozessen wie Abfackeln;

  • eine physikalische oder chemische Verarbeitung. Die meisten dieser Emissionen entstehen bei der Herstellung oder Verarbeitung von Chemikalien und Werkstoffen (wie Zement, Stahl, Aluminium, Ammoniak) und bei der Abfallverwertung;

  • der Transport von Materialien, Produkten, Abfällen sowie Personentransport. Diese Emissionen entstehen bei der Verbrennung von Kraftstoffen in mobilen Quellen, die Eigentum der Organisation sind oder von dieser kontrolliert werden (z. B. LKW, Züge, Schiffe, Flugzeuge, Busse, Autos);

  • flüchtige Emissionen. Diese Emissionen stammen aus absichtlichen oder unabsichtlichen Freisetzungen wie Leckstellen an Verbindungen, Versiegelungen, Verpackungen und Dichtungen; Methanemissionen aus Kohlebergwerken und Entlüftungsprozessen; FKW-Emissionen (Fluorkohlenwasserstoffe) aus Kälte- und Klimaanlagen und Methanverluste beim Gastransport.

Berechnen Sie anhand der ermittelten Quellen das Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen der Organisation – in CO2-Äquivalenten – im Berichtszeitraum. Lassen Sie jede Art von THG-Handel wie Einkäufe, Verkäufe oder Transfers von Kompensationszahlungen oder Berechtigungen außer Acht.

Organisationen müssen angeben, welche Standards, Methoden und Annahmen zur Berechnung und Messung der Emissionen angewandt wurden, und die verwendeten Berechnungswerkzeuge nennen. Organisationen, die unterschiedliche Standards und Methoden angewandt haben, müssen Informationen zum Auswahlverfahren bereitstellen.

Wählen Sie einen einheitlichen Ansatz zur Konsolidierung der Emissionen und wenden Sie ihn zur Berechnung des Bruttovolumens der direkten (Scope 1) THG-Emissionen an. Wenn möglich sollte dieser Ansatz dem beim Indikator G4-EN16 verwendeten Ansatz entsprechen. Organisationen wählen die Methoden in Bezug auf Kapitalanteil, finanzielle Kontrolle oder operationale Kontrolle gemäß des „GHG Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard“ des WRI und WBCSD.

Wählen und nennen Sie das Basisjahr, für das Emissionsdaten bereitgestellt werden, und begründen Sie die Wahl dieses Jahres. Für Neuberechnungen der Vorjahresemissionen können Organisationen dem Ansatz im „GHG Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard“ des WRI und WBCSD folgen.

Organisationen können Angaben zu biogenen CO2-Emissionen machen; diese werden jedoch getrennt vom Gesamtvolumen der direkten (Scope 1) THG-Emissionen angegeben. Diese Emissionen beziehen sich ausschließlich auf die CO2-Emissionen aus der Verbrennung oder den biologischen Abbau von Biomasse, nicht auf andere THG-Emissionen (wie CH4 und N2O) oder THG-Emissionen aus dem Lebenszyklus von Biomasse (z. B. THG-Emissionen aus der Verarbeitung oder dem Transport von Biomasse) mit Ausnahme von Verbrennung oder biologischem Abbau.

Informationen über Kompensationszahlungen können in den DMA unter dem Aspekt „Emissionen“ angegeben werden.

Zur Berechnung der Emissionen können folgende Methoden verwendet werden:

  • direkte Messungen zum Verbrauch von Energieträgern (Kohle, Gas) oder zu den Verlusten (Auffüllung) von Kühlsystemen und Umrechnung in THG (CO2-Äquivalente);

  • Massenbilanzberechnungen;
  • Berechnung auf der Grundlage von standortspezifischen Daten (z. B. bei der Analyse der Kraftstoffzusammensetzung);

  • Berechnung auf der Grundlage veröffentlichter Kriterien (Emissionsfaktoren und GWP-Werte);

  • Schätzungen. Bei Schätzungen aufgrund mangelnder Vorgabewerte muss die Organisation angeben, welcher Grundlagen und Annahmen dazu verwendet wurden;

  • direkte Messung der THG (z. B. kontinuierliche Onlineanalysen).

Organisationen können die Daten zu direkten (Scope 1) THG-Emissionen weiter unterteilen, wenn es der Transparenz oder Vergleichbarkeit im zeitlichen Verlauf dient. Sie können die Daten z. B. nach folgenden Punkten unterteilen:

  • Geschäftseinheit oder Einrichtung;

  • Land;

  • Art der Quelle (Emissionen aus ortsfesten Verbrennungsanlagen, Prozessemissionen, flüchtige Emissionen);

  • Art der Tätigkeit.

Wenn möglich sollten Organisationen für die unter dem Aspekt „Emissionen“ angegebenen Daten Emissionsfaktoren und GWP-Werte anwenden. Emissionsfaktoren können auf verbindlichen Berichterstattungsanforderungen oder freiwilligen Berichterstattungsstandards basieren oder von Industriegruppen entwickelt werden. Aufgrund der Entwicklungen in der wissenschaftlichen Forschung ändern sich die GWP-Schätzungen im Laufe der Zeit.

Organisationen können die GWP-Angaben aus den Assessment Reports des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change; IPCC) verwenden.


Da die GWP-Angaben aus dem Second Assessment Report des IPCC als Grundlage für internationale Verhandlungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls der Vereinten Nationen dienen, können diese für die Offenlegung der THG-Emissionen verwendet werden, sofern dies nicht im Widerspruch zu nationalen oder regionalen Berichtsanforderungen steht. Organisationen können auch die aktuellen GWP-Angaben aus dem jüngsten Assessment Report des IPCC verwenden. Das IPCC gibt in seinen Assessment Reports GWP-Werte für unterschiedliche Zeithorizonte an. Organisationen verwenden die Zahlen für den Zeithorizont von 100 Jahren.

Weitere Informationen und Orientierungshilfen zu diesem Indikator finden Sie im „GHG Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard“ des WRI und WBCSD und in Dokumenten des IPCC.

 DkumentationsquellenZu den möglichen Informationsquellen in Bezug auf direkte (Scope 1) THG-Emissionen gehören Teile der unter Indikator G4-EN3 angegebenen Daten.