G4-HR7
Menschenrechte | ||
Aspekt: Sicherheitspraktiken | ||
G4-HR7 | Prozentsatz des Sicherheitspersonals, das zu Menschenrechtspolitik und -verfahren der Organisation, die für die Geschäftstätigkeit maßgeblich sind, geschult wurde | |
Geben Sie den Prozentsatz des Sicherheitspersonals an, das in Bezug auf die Menschenrechtspolitik und -verfahren der Organisation sowie deren Anwendung im Sicherheitsbereich geschult wurde. | ||
Geben Sie an, ob die Schulungsanforderungen auch für Dritte gelten, die der Organisation Sicherheitspersonal zur Verfügung stellen. |
Orientierungshilfe | |
Relevanz | Das richtige Verhalten gegenüber Dritten – insbesondere im Hinblick auf die Anwendung von Gewalt – kann dem Sicherheitspersonal effektiv in Menschenrechtsschulungen vermittelt werden. Die Schulung des Sicherheitspersonals kann dabei helfen, Risiken für das Ansehen und möglichen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, die sich aus unangemessenem Verhalten oder von der Organisation |
Datensammlung | Ermitteln Sie die Gesamtzahl der direkt bei der Organisation beschäftigten Sicherheitskräfte. Ermitteln Sie die Gesamtzahl des Sicherheitspersonals, das in Bezug auf die Menschenrechtspolitik und -verfahren der Organisation sowie deren Anwendung im Sicherheitsbereich geschult wurde. Dies kann sich auf Schulungen speziell zum Thema Menschenrechte oder auf Module im Rahmen allgemeiner Schulungen |
Dokumentationsquellen | Zu den möglichen Informationsquellen gehören die Personalabteilung der Organisation sowie Nachweise über die Schulung des Sicherheitspersonals und Innenrevisionsprogramme. Auftragnehmer können möglicherweise ebenfalls solche Informationen in Bezug auf ihre Mitarbeiter geben. |