BetrSichV RV 20-11-2016

Kurzbezeichnung/Link

BetrSichV 2015

Letzte gesetzliche Änderung

15.11.2016

Erscheinungsort

BGBl. I Nr. 4 S. 49; BGBl. I Nr. 54 S. 2549

Erschienen am

06.02.2015

Review-Datum20.11.2016

Reviews

Betroffenheit

Unternehmen,

  • die Druckanlagen insbesondere Gasfüllanlagen an Tankstellen betreiben;
  • die Kälte- und Wärmepumpenanlagen betreiben
  • die Aufzugsanlagen besitzen;
  • die explosionsgefährdete Bereiche aufweisen;

Sachverständige und befähigte Personen, die mit der Prüfung von Arbeitsmitteln/Anlagen betraut sind; Instandhaltung/Facility-Management; Genehmigungsmanagement

Nachricht

Die im REVIEW vom 1. September 2016 beschriebenen Änderungen wurden mit der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen in Kraft gesetzt.

Handlungsempfehlung

Nehmen Sie ggf. Änderungen an Ihren internen Arbeitsmitteldokumentationen (Unterschrift bzw. Signatur der Prüfer!) vor.

Berücksichtigen Sie für neue erlaubnisbedürftge Anlagen, dass im Rahmen der Antragstellung auf Erlaubnis eine Gesamtbetrachtung der wechselseitigen Gefährdungen verschiedener Arbeitsmittel und Anlagen in einer gemeinsamen Arbeitsumgebung (Betriebsgelände, z. B. Mineralöltankstellen, Flüssiggastankstellen und Erdgastankstellen) erforderlich ist.

Falls noch nicht geschehen: Statten Sie Ihre Aufzüge mit einem wirksamen Zweiwege-Kommunikationssystem aus.

Stellen Sie die Einhaltung der gesetzlichen Prüfpflichten für Ihre überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen, Druckanlagen, Ex-Anlagen) anhand der aktuellen Fassung der BetrSichV (vor allem Tabellen 2 bis 11) sicher.

Rechtsnorm-Links

Bezeichnung

REVIEW 20.11.2016 (Art. 2)

URL-Adresse

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s2549.pdf