BetrSichV RV 20-11-2016
Kurzbezeichnung/Link | |
Letzte gesetzliche Änderung | 15.11.2016 |
Erscheinungsort | BGBl. I Nr. 4 S. 49; BGBl. I Nr. 54 S. 2549 |
Erschienen am | 06.02.2015 |
Review-Datum | 20.11.2016 |
Reviews | BetroffenheitUnternehmen,
Sachverständige und befähigte Personen, die mit der Prüfung von Arbeitsmitteln/Anlagen betraut sind; Instandhaltung/Facility-Management; Genehmigungsmanagement NachrichtDie im REVIEW vom 1. September 2016 beschriebenen Änderungen wurden mit der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen in Kraft gesetzt. HandlungsempfehlungNehmen Sie ggf. Änderungen an Ihren internen Arbeitsmitteldokumentationen (Unterschrift bzw. Signatur der Prüfer!) vor. Berücksichtigen Sie für neue erlaubnisbedürftge Anlagen, dass im Rahmen der Antragstellung auf Erlaubnis eine Gesamtbetrachtung der wechselseitigen Gefährdungen verschiedener Arbeitsmittel und Anlagen in einer gemeinsamen Arbeitsumgebung (Betriebsgelände, z. B. Mineralöltankstellen, Flüssiggastankstellen und Erdgastankstellen) erforderlich ist. Falls noch nicht geschehen: Statten Sie Ihre Aufzüge mit einem wirksamen Zweiwege-Kommunikationssystem aus. Stellen Sie die Einhaltung der gesetzlichen Prüfpflichten für Ihre überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen, Druckanlagen, Ex-Anlagen) anhand der aktuellen Fassung der BetrSichV (vor allem Tabellen 2 bis 11) sicher. |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | REVIEW 20.11.2016 (Art. 2) |
URL-Adresse | http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s2549.pdf |