EBHaftPflV

 



Die Verordnung wurde zum 2. September 2016 aufgehoben. Ihre Vorschriften wurden in das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) integriert.

Link zum Rechtstext

Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung über die Haftpflichtversicherung der Eisenbahnen vom 21. Dezember 1995

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die grundsätzliche Pflicht von Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen, zur Deckung der durch Unfälle beim Betrieb einer Eisenbahn verursachten Personenschäden und Sachschäden bei einem im Inland zum Betrieb einer solchen Haftpflichtversicherung befugten Versicherer abzuschließen und aufrechtzuerhalten.