ChemKostV

 



Die Verordnung wird zum 1. Oktober 2021 aufgehoben.

Link zum Rechtstext

Chemikalien-Kostenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der Bundesbehörden nach dem Chemikaliengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2014

Kerninhalte

Die Verordnung legt Gebühren für Amtshandlungen (z.B. Erteilung einer Zulassung, Gebühren durch die Bundesstelle für Chemikalien) gemäß dem Chemikaliengesetz fest.