EinhV

 



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Einheitenverordnung

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung vom 13. Dezember 1985

Kerninhalte

Diese Verordnung definiert die gesetzlichen Einheiten und Einheitenzeichen nach dem EinhZeitG.

Sie legt unter anderem die Vorsatzzeichen zur Bezeichnung dezimaler Vielfache und Teile von Einheiten (Anlage 2 Spalten 3 und 4) fest und bestimmt, dass diese nicht auf die Einheiten Vollwinkel, Grad, Sekunde (Winkel), Minute (Zeit und Winkel), Stunde, Tag, Kilogramm, Grad Celsius und Millimeter-Quecksilbersäule anzuwenden sind.