BrStV

 



Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft. Sie wird ersetzt durch die am 1. Januar 2018 in Kraft tretende Alkoholsteuerverordnung.

Link zum Rechtstext

Branntweinsteuerverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Durchführung des Branntweinmonopolgesetzes vom 5. Oktober 2009

Kerninhalte

Diese Verordnung enthält Vorschriften zur Durchführung des Branntweinmonopolgesetzes.

Sie regelt neben Brennwein, Alkoholgehalt und Alkoholmenge insbesondere die Anforderungen an die Einrichtung eines Steuerlagers und die Erlaubnis als Steuerlagerinhaber.

Weitere Regelungen betreffen unter anderem den registrierten Empfänger und den registrierten Versender.