EAG-BehandV

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten vom 21. Juni 2021

Link zum RechtstextElektro- und Elektronik-Altgeräte Behandlungsverordnung

Kerninhalte

Mit dem Entwurf der Behandlungsverordnung wird die bisherige Anlage 4 des ElektroG
„Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Altgeräten“ in die gegenständliche Rechtsverordnung überführt und im Sinne der Zielaspekte der Schadstoffentfrachtung und Ressourcenschonung ergänzt und konkretisiert. Zudem werden Behandlungsanforderungen an Photovoltaikmodule neu eingeführt.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Juli 2021
Review vom 02. Oktober 2020