43. BImSchV

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Dreiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 18. Juli 2018

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Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe

Kerninhalte

Ziel dieser Verordnung ist eine wesentliche Reduktion der durch Luftschadstoffe bedingten negativen Auswirkungen auf die Umwelt, die Wirtschaft und die Gesellschaft.

Sie normiert die nationalen Reduktionsverpflichtungen für die Luftschadstoffe SO2, NOx, NMVOC, NH3 und Feinstaub (PM2,5), die ab dem Jahr 2020 und ab dem Jahr 2030 erreicht werden müssen.

Ferner enthält sie Regelungen zur Erstellung und Aktualisierung von nationalen Luftreinhalteprogrammen, zur Berichterstattung und zum Monitoring der Auswirkungen der Luftschadstoffemissionen auf die Umwelt.