ABBergV

 



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Allgemeine Bundesbergverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bergverordnung für alle bergbaulichen Bereiche vom 23. Oktober 1995

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz sowie den Umweltschutz bei

  • dem Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen und der damit zusammenhängenden Wiedernutzbarmachung der Oberfläche,
  • dem Aufsuchen und Gewinnen mineralischer Rohstoffe in alten Halden,
  • der Untergrundspeicherung,
  • Tätigkeiten in Versuchsgruben und sonstigen bergbaulichen Versuchsanstalten,
  • Einrichtungen, die überwiegend den vorgenannten Tätigkeiten dienen oder zu dienen bestimmt sind, auf dem Festland sowie im Bereich des Festlandsockels und der Küstengewässer.