AnlRegV

 



Die Verordnung ist am 1. September 2017 außer Kraft getreten. Nachfolgeregelung: Marktstammdatenregisterverordnung (MaStrV)

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Anlagenregisterverordnung

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung über ein Register für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas vom 1. August 2014

Kerninhalte

Diese Verordnung enthält neben allgemeinen Bestimmungen zum Anlagenregister und Datenschutz vor allem die Angaben, die Anlagenbetreiber für Anlagen, die nach dem 31. Juli 2014 in Betrieb genommen werden, zur Registrierung übermitteln müssen.