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Die Verordnung wurde zum 2. September 2016 aufgehoben. Ihre Vorschriften wurden in das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) integriert.

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung vom 27. Oktober 1994

Kerninhalte

Diese Verordnung legt die Zugangsvoraussetzungen für Eisenbahnbetriebsleiter fest, die die sicherheitsrelevanten Abläufe in einem Eisenbahnunternehmen (Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen) ohne grenzüberschreitenden Verkehr leiten und überwachen.