BtMKostV

 



Die Verordnung wird zum 1. Oktober 2021 aufgehoben.

Link zum Rechtstext

BtM-Kostenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Betäubungsmittel-Kostenverordnung vom 30. Juni 2009

Kerninhalte

Diese Verordnung berechtigt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet des Betäubungsmittelverkehrs Gebühren und Auslagen zu erheben (Gebührenverzeichnis in der Anlage).