BiomasseV

 



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Biomasseverordnung

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Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse vom 21. Juni 2001

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt für den Anwendungsbereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, welche Stoffe als Biomasse gelten, für welche Stoffe eine zusätzliche einsatzstoffbezogene Vergütung in Anspruch genommen werden kann, welche energetischen Referenzwerte für die Berechnung dieser Vergütung anzuwenden sind, wie die einsatzstoffbezogene Vergütung zu berechnen ist, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung aus Biomasse in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, und welche Umweltanforderungen bei der Erzeugung von Strom aus Biomasse einzuhalten sind.

TagsBiomasseVO; BioMassV; BioMassVO; BioMasseV; BioMasseVO