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Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt das Erheben von Gebühren für Leistungen des Umweltbundesamts oder der nach § 40 Absatz 1 des ElektroG beliehenen Gemeinsamen Stelle.

Die Gebührentatbestände und die Höhe der Gebühren ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis (Anhang 1). Nach § 2 besteht die Möglichkeit der Gebührenermäßigung und -befreiung – in Abhängigkeit von der Menge (Anhang 2).

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