AusbEignV

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009

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Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt, dass Ausbilder und Ausbilderinnen für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen haben.

Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenHR_SumOrg_3