37. BImSchV

 



Link zum Rechtstext

Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 17. April 2024

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt
-> die Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen, mitverarbeiteten biogenen Ölen und biogenem Wasserstoff auf die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und
-> die Anrechnung von Flugturbinenkraftstoff aus erneuerbaren Energien nicht biogenen Ursprungs auf die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Links zur RechtsänderungReview vom 05. Januar 2021