DetergKostV

 



Die Verordnung wird zum 1. Oktober 2021 aufgehoben.

Link zum Rechtstext

Detergenzien-Kostenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Kosten für Amtshandlungen des Umweltbundesamtes nach der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 vom 31. März 2004 über Detergenzien vom 5. Mai 2007

Kerninhalte

Diese Verordnung normiert die Verpflichtung des Umweltbundesamts, für die Prüfung und Bewertung von Anträgen auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung – einschließlich ungültiger und zurückgenommener Anträge – kostendeckende Gebühren und Auslagen zu erheben.