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Eisenbahn-Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung

Bezeichnung

Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich des technischen Arbeitsschutzes bei Eisenbahnen des Bundes vom 8. November 1994

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt, dass die Überwachung der Einhaltung staatlicher Vorschriften des technischen Arbeitsschutzes im Bereich der Eisenbahnen des Bundes sowie der Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz im Ausland für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland dem Eisenbahn-Bundesamt obliegt, soweit diese Vorschriften den Betrieb von Schienenfahrzeugen und Anlagen, die unmittelbar der Sicherstellung des Betriebsablaufs dienen, betreffen. Dies gilt nicht bei Sperrung oder Außerbetriebnahme einer Anlage für die Dauer der Sperrung oder Außerbetriebnahme.