BioSt-NachV

 



Link zum Rechtstext

Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung vom 2. Dezember 2021

Kerninhalte

Diese Verordnung ist anzuwenden auf
-> die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Erzeugung von Strom eingesetzten flüssigen Biobrennstoffe,
-> die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Erzeugung von Strom eingesetzten festen Biomasse-Brennstoffe, die in Anlagen im Sinne von § 3 Nummer 1 und 12 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 20 Megawatt oder mehr verwendet werden,
-> die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Erzeugung von Strom eingesetzten gasförmigen Biomasse-Brennstoffe, die in Anlagen im Sinne von § 3 Nummer 1 und 12 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 2 Megawatt oder mehr verwendet werden,
-> den nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz aus flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen erzeugten Strom.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Januar 2023
Review vom 01. Juli 2022
Review vom 07. Dezember 2021
Review vom 07. September 2021
Review vom 05. Januar 2021
Review vom 01. Juli 2020