AbfVerbrGebV

 



Die Verordnung wird zum 1. Oktober 2021 aufgehoben.

Link zum Rechtstext

Abfallverbringungsgebührenverordnung


Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Erhebung von Gebühren bei notifizierungsbedürftigen Verbringungen von Abfällen durch die Bundesrepublik Deutschland vom 17. Dezember 2003


Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für Amtshandlungen des Umweltbundesamtes als zuständige Behörde für die Entscheidung über die notifizierungsbedürftige Verbringung von Abfällen durch die Bundesrepublik Deutschland und die für diese erhobenen  Gebühren nach Maßgabe des in der Anlage enthaltenen Gebührenverzeichnisses.