AbfVerbrGebV
Die Verordnung wird zum 1. Oktober 2021 aufgehoben.
Link zum Rechtstext | Abfallverbringungsgebührenverordnung | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | ||
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für Amtshandlungen des Umweltbundesamtes als zuständige Behörde für die Entscheidung über die notifizierungsbedürftige Verbringung von Abfällen durch die Bundesrepublik Deutschland und die für diese erhobenen Gebühren nach Maßgabe des in der Anlage enthaltenen Gebührenverzeichnisses. |