ArbStättV
Link zum Rechtstext | Arbeitsstättenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Sie gilt weder für Arbeitsstätten in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, noch – mit Ausnahme des Nichtraucherschutzes und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung –
Aushangpflicht: Der Flucht- und Rettungsplan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | AufbwSum_Arbeitsschutz; F2_SumBescha; F2_SumGefährdb; F2_SumUnterweisung; F3_SumAGA; F3_SumBescha; F3_SumBescha_2; F3_SumGefährdb; F3_SumUnterweisung; FaSi_SumBescha_8; FaSi_SumGefährdb; FaSi_SumUnterweisung; FM_SumAGA_2; FM_SumBescha; FM_SumBescha_3; FM_SumBescha_6; FM_SumPrüfpf; FM_SumUnterweisung; HR_SumOrg_5; Inst_SumAGA; Inst_SumBescha_5; Inst_SumPrüfpf; Inst_SumUnterweisung; Kita_SumAGA; Kita_SumGefährdb; Kita_SumUnterweisung |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 10. Juli 2024 |