EfbV

 



Die Verordnung ist zum 31. Mai 2017 außer Kraft getreten. Sie wird seit 1. Juni 2017 ersetzt durch die neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung – mit Ausnahme von § 28 (Entsorgungsfachbetrieberegister), der erst am 1. Juni 2018 in Kraft tritt. 

Link zum Rechtstext

Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe vom 10. September 1996

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Anforderungen an die Organisation, Ausstattung und Tätigkeit von Entsorgungsfachbetrieben, deren Betriebsinhaber und die beschäftigten Personen einschließlich Überwachung und Zertifizierung.

Sie gilt sowohl für Betriebe, die gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen oder öffentlicher Einrichtungen Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten und beseitigen und als Entsorgungsfachbetrieb anerkannt sind, als auch für technische Überwachungsorganisationen zur Überwachung der Betriebe.

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