BattGDV

 



Die Verordnung ist seit dem 31.12.2020 nicht mehr gültig.

Link zum Rechtstext

Durchführungsverordnung Batteriegesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes vom 12. November 2009

Kerninhalte

Diese Verordnung enthält die Recyclingquoten (Verwertungseffizienzen) und weitere an die Behandlung und Verwertung von Altbatterien zu stellende Anforderungen.

Sie regelt zudem, welche Daten für die Anzeige der Marktanteile und Aufnahme ins Register beim Umweltbundesamt erforderlich sind.

TagsBatteriedurchführungsverordnung; BatterieDurchführungsV; BatterieDurchführungsVO; BatterieGDurchführungsV; BatterieGDurchführungsVO; BatteriegesetzDV; BatteriegesetzDVO