AVV

 



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Abfallverzeichnisverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis vom 10. Dezember 2001

Hinweise der LAGATechnische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Bezeichnung von Abfall und die Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit.

Sie enthält in der Anlage ein Gesamtverzeichnis aller Abfallarten mit den dazugehörigen sechsstelligen Abfallschlüsseln, die, soweit sie mit Sternchen (*) versehen sind, gefährliche Abfallarten kennzeichnen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenAbfall_Sum_Abfallnachweise; Abfall_Sum_Abfallregister; Abfall_SumAllg; F1_SumAbf; F2_SumAbf
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Review vom 3. Juli 2020
Review vom 1. Juli 2020