DüMV

 



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Düngemittelverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln vom 5. Dezember 2012

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für das Inverkehrbringen von Düngemitteln, die nicht als EG-Düngemittel bezeichnet sind, sowie von Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln.

Sie regelt insbesondere die Zulassung von Düngemitteltypen, das Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln, Anforderungen an die Seuchen- und Phytohygiene sowie an die Kennzeichnung.