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Besondere-Ausgleichsregelung-Gebührenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Zusammenhang mit der Begrenzung der EEG-Umlage vom 5. März 2013

Kerninhalte

Diese Verordnung ermächtigt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Begrenzung der EEG-Umlage nach §§ 40 bis 43 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017 (vormals EEG 2014)) Gebühren und Auslagen zu erheben.

Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätze ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis der Anlage zu dieser Verordnung.

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