BUV

 



Die Verordnung wurde zum 31. Dezember 2016 aufgehoben.

Link zum Rechtstext

Bundesunternehmen-Unfallverhütungsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Regelung der Unfallverhütung in Unternehmen und bei Personen, für die die Unfallkasse des Bundes nach § 125 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 und Abs. 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Unfallversicherungsträger ist vom 6. April 2006

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt für Unternehmen und bei Personen, für die die Unfallkasse des Bundes nach § 125 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 und Abs. 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Unfallversicherungsträger ist, die anzuwendenden Regelungen (Anhänge 1 mit 4) und die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften.