BArtSchV

 



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Bundesartenschutzverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten in der Fassung vom 16. Februar 2005

Kerninhalte

Die Verordnung listet geschützte Tier- und Pflanzenarten. Dabei ist es bezüglich wild lebender Tiere verboten, ihnen nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten.

Weiter werden Regelungen zur Haltung und Zucht definiert.