24. BImSchV

 



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Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 4. Februar 1997

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt Art und Umfang der zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche notwendigen Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Räume in baulichen Anlagen, soweit durch den Bau oder die wesentliche Änderung öffentlicher Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen bzw. von Verkehrswegen der Magnetschwebebahnen die gesetzlich festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten werden.