24. BImSchV
Link zum Rechtstext | Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt Art und Umfang der zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche notwendigen Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Räume in baulichen Anlagen, soweit durch den Bau oder die wesentliche Änderung öffentlicher Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen bzw. von Verkehrswegen der Magnetschwebebahnen die gesetzlich festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten werden. |