12. BImSchV

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2017

Link zum Rechtstext

Störfall-Verordnung

Berechnungshilfe (2017)

Berechnung der Quotientenregeln gemäß Anhang I

Review 28.07.2015ENTWURF Anpassung an Seveso-III-Richtlinie

Kerninhalte

Ziel dieser Verordnung ist es, den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Folgen von plötzlich auftretender Störfällen bei technischen Anlagen mit Austritt gefährlicher Stoffe zu regeln. Nicht geregelt sind entsprechend Allmählichkeitsschäden durch zu hohe Emissionen.

Sie gilt für alle Betriebsbereiche (z. B. Produktionsanlagen, Lager), in denen gefährliche Stoffe oberhalb einer sog. Mengenschwelle vorhanden sind. Anders als in der Schweiz sind die Verkehrswege nicht mitumfasst.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenAufbwSum_Immissionsschutz; F2_SumImmission; F1_SumBericht; F2_SumGenehmM; F1_SumGenehmM; BetrIng_SumMitteilung; F1_SumMitteilung_2
TagsStörfallverordnung; StörfallV; StörfallVO; 12. Bundesimmissionsschutzverordnung; Zwölfte Bundesimmissionsschutzverordnung; 12. BundesimmissionsschutzV; Zwölfte BundesimmissionsschutzV; 12. BundesimmissionsschutzVO; Zwölfte BundesimmissionsschutzVO
Links zur Rechtsänderung

Review vom 1. Juli 2020