BEGebV
Die Verordnung ist zum 30.07.2021 außer Kraft getreten.
Link zum Rechtstext | Bundeseisenbahngebührenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung berechtigt das Eisenbahn-Bundesamt und die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Regulierungsbehörde), für ihre individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz und dem Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz Gebühren und Auslagen zu erheben. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 02. August 2021 |