BEVVG

 



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Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Gesetz über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes vom 27. Dezember 1993

Kerninhalte

Dieses Gesetz normiert die zuständigen Behörden für die Aufgaben der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes, legt die Aufgaben des Eisenbahn-Bundesamts als selbstständige Bundesoberbehörde fest, benennt die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen als Regulierungsbehörde und enthält Regelungen zum Eisenbahnsicherheitsbeirat.

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Review vom 14. Juni 2021 
Review vom 10. Dezember 2020