AVBFernwärmeV

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme vom 20. Juni 1980

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Kerninhalte

Soweit Fernwärmeversorgungsunternehmen für den Anschluß an die Fernwärmeversorgung und für die Versorgung mit Fernwärme Vertragsmuster oder Vertragsbedingungen verwenden, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind (allgemeine Versorgungsbedingungen), gelten die §§ 2 bis 34. Diese sind, soweit Absatz 3 und § 35 nichts anderes vorsehen, Bestandteil des Versorgungsvertrages.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenEnergie_SumFernwärme
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Review vom 01. August 2022 
Review vom 07. Juli 2022

Review vom 04. Oktober 2021