2. ProdSV

 



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Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz vom 7. Juli 2011

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt, wenn Spielzeug auf dem Markt bereitgestellt wird.

Sie normiert die besonderen Kennzeichnungs- und Informationspflichten der Hersteller sowie die Pflichten der Einführer und Händler.

Sie legt zudem die wesentlichen Sicherheitsanforderungen an Spielzeug fest.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenEink_SumCE; Eink_SumVerbot; ProdS_Sum2.ProdSVBescha; ProdS_Sum2.ProdSVVerbot; ProdS_SumBescha; ProdS_SumBevollmächtigter; ProdS_SumCE; ProdS_SumEinführer; ProdS_SumHändler; ProdS_SumHersteller; QM_SumCE
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Review vom 01. August 2021