AM-HandelsV
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über den Großhandel und die Arzneimittelvermittlung vom 10. November 1987 |
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Kerninhalte | Diese Verordnung findet Anwendung auf Betriebe und Einrichtungen, soweit sie Großhandel mit Arzneimitteln treiben, soweit nicht die Vorschriften der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung Anwendung finden. Die Verordnung findet auch Anwendung auf Arzneimittelvermittler im Sinne des Arzneimittelgesetzes, soweit diese Verordnung dies bestimmt. |
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