Abwassergebührensatzung Duisburg
Bezeichnung | Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt des öffentlichen Rechts über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, Abwasserabgabengebühren, Entgelten für die Abfuhr von Schlamm und Abwasser aus privaten Abwasserbehandlungsanlagen sowie über den Kostenersatz für die Herstellung von Grundstücksanschlüssen in der Stadt Duisburg vom 18. Dezember 2007 |
Rechtsebene | Duisburg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass jeder, der das von der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt des öffentlichen Rechts (WBDAöR) – und Dritten (Abwasserverbände u.a.) betriebene einheitliche System von öffentlichen Abwasseranlagen in Anspruch nimmt, zur Deckung der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Kosten und anrechnungsfähigen Verbandslasten Benutzungsgebühren zu zahlen hat. Sie legt unter anderem den Gebührenmaßstab und die Gebührensätze fest. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. September 2024 |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Stadt Duisburg |
URL-Adresse | SWBD.05-Abwassergebuehrensatzung-2024.pdf (wb-duisburg.de) |